Rechtsprechung
AG Meldorf, 18.08.2009 - 81 C 533/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlen einer dem Käufer zugesicherten Eigenschaft als erhebliche Pflichtverletzung; Unzutreffende Angabe der Gesamtfahrleistung eines Unfallwagens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05
Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines …
Auszug aus AG Meldorf, 18.08.2009 - 81 C 533/09
Zum neuen Recht hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (NJW 2007, 2111), aus den Gesetzesmaterialien zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drs. 14/6040 S. 222 f.) ergebe sich eindeutig, dass § 323 Abs. 5 S. 2 BGB gerade in den früheren Fällen des § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. Anwendung finden solle - also nicht in den Fällen des § 459 Abs. 2 BGB a.F. In der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 323 BGB n.F. heißt es dementsprechend (BT-Drs. 14/6040 S. 223):. - BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99
Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers
Auszug aus AG Meldorf, 18.08.2009 - 81 C 533/09
Im Übrigen war ein wörtliches Angebot nach der ernsthaften und endgültigen Ablehnung des Beklagten ohnehin entbehrlich (vgl. BGH, NJW 2001, 287). - OLG Rostock, 11.07.2007 - 6 U 2/07
Sachmangelhaftung: Beschaffenheitsgarantie durch Gebrauchtwagenhändler bezüglich …
Auszug aus AG Meldorf, 18.08.2009 - 81 C 533/09
Für den Wert dieser Teile und deren Lebensdauer ist es von erheblicher Bedeutung, ob diese 40.000 km oder tatsächlich um 37, 5% länger, nämlich 55.000 km, in Gebrauch gewesen waren (vgl. OLG Rostock, NJW 2007, 3290: Abweichung um 8% erheblich).